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Rang | Fundstelle | |
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5% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Kreisverfassungbis Kreittmayr |
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, allerdings mit einigen Abweichungen, auch für die Provinzen Hannover (Kreisordnung vom 6. Mai 1884), Hessen-Nassau (Kreisordnung vom 7. Juni 1885), Westfalen (Kreisordnung vom 31. Juli 1886) und die Rheinprovinz (Kreisordnung vom 30. Mai 1887) ins Leben
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5% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0357,
Preußen (Kommunalverwaltung) |
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eine freie und gedeihliche Selbstverwaltung gewährleistet; für Hessen-Nassau besteht (von Frankfurt a. M. abgesehen) eine für Stadt- und Landgemeinden gemeinsame Gesetzgebung: kurhessische Gemeindeordnung vom 23. Okt. 1834, Ges. vom 15. Mai 1863
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4% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0403,
Preußen (Finanzwesen) |
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Zuständigkeit ist ein darüber hinausgehendes Element enthalten.
Der zwischen Kreis und Provinz siebende Regierungsbezirk ist kein Kommunalverband oder Selbstverwaltungskörper; in Hessen-Nassau bilden jedoch die Regierungsbezirke ebenfalls Kommunalverbände. Über
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Gemeindekrankenversicherungbis Gemeindewaldungen |
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, ist in Frankreich (Code forestier vom 1. Aug. 1827, Tit. 6; Ordonnance von demselben Tag, betreffend die Ausführung des Code forestier) und in einem Teil von Deutschland, namentlich in der preußischen Provinz Hessen-Nassau (Gesetze vom 29. Juni 1821 und 23
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3% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0402,
Preußen (Verwaltung) |
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Teil durch den König); nur in Neuvorpommern ergänzt sich der Magistrat durch Kooptation, und der Bürgermeister wird vom König ernannt; auch Hannover hat eine besondere Städteordnung, und in Hessen-Nassau (außer Frankfurt a. M.) und Hohenzollern
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3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Kreislauf des Stoffsbis Kreisordnung |
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der bisherigen Kreiseinteilung, für Hessen-Nassau durch Gesetz vom 7. Juni 1885, für Westfalen durch Gesetz vom 31. Juli 1886, für die Rheinprovinz durch Gesetz vom 30. Mai 1887, für Schleswig-Holstein durch Gesetz vom 26. Mai 1888; für Posen wurden
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Waldbußebis Waldeck (Fürstentum) |
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preußischen Provinzen Westfalen und Hessen-Nassau, das Fürstentum Pyrmont zwischen Lippe, der Provinz Hannover, Braunschweig und Westfalen. Das Fürstentum W. gehört zu den am höchsten gelegenen Landstrichen zwischen Rhein und Weser. Die höchsten Punkte
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Eulenburg (Botho, Graf zu)bis Eulengebirge |
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der Provinz Hessen-Nassau, bis er 23. März 1892,
als Graf Caprivi aus Anlaß der Kämpfe um den
Volksschulgesetzentwurf das preuß. Ministerpräsi-
dium niederlegte, zum preuh. Ministerpräsidenten
ernannt wurde. Am 28. März verkündigte er daraus
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Gemeindewaldungenbis Gemeines Recht |
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beamtcn gelegt ist (so in einem Teil von Hannover,
in Bayern, Hessen-Nassau, Baden, Vraunschweig
u. s. w.). Kahlhiebe und Ausstockungen bedürfen
immer besonderer Erlaubnis. In vielen Gemeindeil
. erhalten die Bürger noch sog. Gabholz aus den G
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0132,
Hessen-Nassau |
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130
Hessen-Nassau
jährlich auch große Massen von Krugen mit Mineral-
wasser in weite Fernen verschickt. Vorzüglich Kalt-
wasserheilanstalten befinden sich außerdem zu Dieten-
mühle und Nerothal bei Wiesbaden, Johannisberg
und Nassau
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